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Allgemeine Geschäftsbedingungen



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bonitätsauskünfte

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Teilnahme am Online-Dienst der Kredit-Control GmbH, Gritznerstr. 11, 76227 Karlsruhe (nachfolgend Auftragnehmer oder AN genannt) zu deren Zustimmung jeder Teilnehmer verpflichtet wird/wurde.
2. Ausschließlichkeit
Es gelten ausschließlich und in vollem Umfang die AGB des AN. Entgegenstehenden Bedingungen des Kunden wird wider-sprochen. Der Kunde ist zur Nutzung der Auskunftsdienste nur berechtigt, wenn er diese AGB uneingeschränkt akzeptiert.
3. Anpassung der Geschäftsbedingungen
3.1 Der AN behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist. Die Änderung der Geschäftsbedingungen gilt vom Kunden als genehmigt, wenn er den Auskunftsdienst nach Kenntnis und in Kraft treten der Änderung weiterhin nutzt.
3.2 Der AN behält sich vor, die Preise in angemessenem Umfang anzupassen. Die geänderten Preise gelten vom Kunden als genehmigt, wenn er den Auskunftsdienst nach Kenntnis und in Kraft treten der Änderung weiter nutzt.
4. Leistungsumfang
4.1 Mit der Internetplattform www.kredit-control.de stellt der AN einen Online-Dienst zur Bestellung von Wirtschaftsauskünften und zur Prüfung von Privatpersonen mit Auskünften bereit. Die Lieferung der Auskünfte erfolgt online oder als e-mail.
4.2 Auskünfte werden nur in dem Umfang erteilt, wie diese für die Datenlieferanten des AN im rechtlich zulässigen Umfang und im Rahmen ihres betriebsüblichen Erkundigungsdienstes möglich und die nach dem Ermessen von den Datenlieferanten des AN für die Beurteilung zu wirtschaftlichen Verhältnissen wesentlich sind. Ein Recht auf die Angabe, von wem die Informationen stammen und wie sie beschafft wurden, besteht nicht. Dem Kunden obliegt die verantwortungsvolle Verwertung und Interpretation der Daten im Sinne des schutzwürdigen Interesses der betroffenen Personen und Firmen. Die übermittelten Daten dienen lediglich zur Unterstützung für eine Kreditentscheidung. Eine Entscheidung liefert der AN nicht. Diese obliegen ausschließlich dem Kunden im Rahmen seiner Entscheidungspolitik. Mit der Bestätigung und Akzeptanz der AGB des AN betätigt und akzeptiert der Kunde auch gleichzeitig die AGB der Handelsauskunft.com credit management GmbH, der Infoscore Consumer Data GmbH und der Delta Vista GmbH.
4.3 In begründeten Ausnahmefällen darf der AN die Erstellung von Auskünften ablehnen.
5. Leistungsverzögerung
5.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem AN die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen, technischen Störungen/bedingten Leistungsverzögerungen bei einem/mehreren Datenlieferanten, Störungen im Bereich der Dienste der Internetprovider, usw. hat der AN auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den AN, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit und Ablaufzeit hinauszuschieben.
5.2 Im Falle der Unmöglichkeit der Leistung durch den AN - z.B. durch Einstellung der Datenlieferung - entstehen keine Schadenersatzansprüche seitens des Kunden gegenüber dem AN, sofern dieser die Nichtlieferung von Daten nicht zu vertreten hat. Dem AN bleibt vorbehalten, jederzeit die Lieferanten von Wirtschaftsauskünften und/oder Negativdaten über Privatpersonen und Firmen zu wechseln.
5.3 Durch obige Leistungsverzögerungen oder -störungen stehen dem Kunden keinerlei Schadenersatzansprüche zu, es sei denn, der Schaden wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Dienstleistungen des AN erfolgen gegen Rechnung, Lastschrift oder Vorkasse bei allen anderen Dienstleistungen. Entgelte, insbesondere Zahlungen für im Kundencenter bestellte Auskünfte, sind sofort fällig.
6.2 Abrufe des Kunden, deren Mitbenutzer oder Abrufe die auf Grund einer unsachgemäßen Aufbewahrung der Zugangsdaten durch den Kunden oder deren Mitbenutzer entstanden sind, werden dem Kunden mit seiner aktuell gültigen Preisliste berechnet.
7. Datenschutz
7.1 Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) setzt die Übermittlung personen- und firmen-bezogener Daten voraus, dass der Empfänger sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft darlegt. Der Kunde verpflichtet sich im Hinblick auf die in den Auskünften enthaltenen personen- und firmen-bezogenen Daten, diese nur bei Vorliegen des berechtigten Interesses anzufordern und die Gründe für das Vorliegen sowie die Mittel für ihre glaubhafte Darlegung anzugeben. Der AN und seine Datenlieferanten sind berechtigt, die Zulässigkeit der Übermittlung personen- und firmen-bezogener Daten und das Vorliegen des berechtigten Interesses der Anfrage durch geeignete Stichprobenverfahren gemäß § 10 Abs.4 BDSG festzustellen und zu prüfen. Dafür verpflichtet sich der Auftraggeber die Gründe für das Vorliegen eines berechtigten Interesses je Anfrage mit einer Aufbewahrungsdauer von mindestens 5 Jahren aufzuzeichnen.
7.2 Der Kunde darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Eine Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke oder für Zwecke Dritter ist ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Weitergabe der Daten in unveränderter oder weiterverarbeiteter Form nicht gestattet.
8. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
8.1 Die übermittelten Informationen sind nur für den Kunden selbst bestimmt und dürfen von ihm an Dritte, mit Ausnahme der für ihn tätigen Berater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), nicht weitergegeben werden. Eine Verwendung im Prozess ist ausgeschlossen.
8.2 Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zugeordneten Zugangsdaten vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen, die Leistungen nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere den Versuch zu unterlassen, Informationen und Daten unbefugt abzurufen und in Datennetze unbefugt einzudringen. Der Kunde verpflichtet sich, nachdem er sich zum ersten mal in seinen Kundenbereich eingeloggt hat, sein Passwort zu ändern um sicherzustellen, dass nur er alleine Zugang zu seinem Kredit-Control-Kundenbereich hat.
8.3 Dem Kunden obliegt in jedem Einzelfall die Prüfung der Identität zwischen der angefragten Person oder Firma und derjenigen Daten, die dem AN und dessen Datenlieferanten übermittelt werden.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, aussagefähige Angaben zur Identifizierung der angefragten Person oder Firma zu liefern.
8.5 Erkennt der Kunde, dass die Identität zwischen der angefragten Person oder Firma und der Person oder Firma, zu der Daten übermittelt wurden, im Einzelfall nicht gegeben ist, so besteht bezüglich der übermittelten Daten ein absolutes Nutzungsverbot.
9. Haftung
9.1 Soweit nicht nachfolgend ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, besteht keine Verpflichtung des AN zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Die vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
9.2 Für das von dem AN verwaltete, von anderen Teilnehmern, aus öffentlichen Verzeichnissen und sonstigen Quellen stammende Daten- bzw. Auskunftsmaterial übernimmt der AN sowohl vom sachlichen Inhalt als auch von der Vollständigkeit her grundsätzlich keine Haftung.
9.3 Bei Auskünften mit unrichtigem oder unvollständigem Inhalt, Hör-, Eingabe-, Übertragungs- und Übermittlungsfehlern, Identitätsverwechslungen, bei unvollständigen Angaben zur Person und Firmen, unrichtigen oder unvollständigen Auskünften infolge technischer Mängel oder Teilausfall oder vollständigem Zusammenbruch der Auskunftsbereitschaft aus technischen Gründen beschränkt sich die Haftung des AN auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln.
9.4 Sollte trotz des vereinbarten Haftungsausschlusses eine gesetzliche Haftung eintreten, ist diese auf einen Höchstbetrag von EURO 1.000,-- pro Jahr beschränkt. Dieser Höchstbetrag gilt auch für Serien-fälle.
9.5 Etwaige Ansprüche der vorgenannten Art verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Auskunftserteilung.
9.6 Verstößt ein Kunde gegen vertragliche Verpflichtungen, insbesondere durch missbräuchlichen Abruf von Daten oder miss-bräuchliche Verwendung von Auskünften, begründet dies Schadensersatzansprüche des AN gegenüber dem Kunden. Dies gilt auch für den Fall, dass der AN selbst von Dritten in Anspruch genommen wird.
10. Dauer des Vertrages
Der AN ist in folgenden Fällen zur sofortigen Einstellung der Auskunftserteilung und fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt: bei schuldhaftem Verstoß des Kunden bzw. der von ihm beauftragten Mitarbeiter gegen Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Dazu gehören auch Verstöße des Kunden gegen das Bundesdatenschutzgesetz, bei schuldhaft falschen oder unvollständigen Angaben im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrages, wenn bei dem Kunden oder in der Person seines gesetzlichen Vertreters ein wichtiger Grund gegeben ist, z.B. wenn dieser mit negativen Merkmalen in Erscheinung tritt. Verträge sind Jahresverträge und beinhalten Bonitätsauskunfts- und Inkassodienstleistungen. Bestellte Bonitätsprodukte können innerhalb eines Jahres aufgebraucht werden. Nach Ablauf des Jahresvertrags bleiben nicht aufgebrauchte Bonitätsprodukte erhalten. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sollten er nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Bei Vertragsverlängerung wird der Jahresbeitrag (jährliche Mitgliedsgebühr) fällig. Sollte ein Kunde den Vertrag kündigen und nicht alle erstmals oder nachträglich bestellten Auskünfte bis Vertragsende nutzen, dann besteht keine Rückzahlungspflicht seitens des AN.
11. Bestellungen von Bonitätsanfragekontingenten bei Vertragsabschluss und innerhalb des Vertrages
11.1. Der Kunde hat die Möglichkeit im Rahmen seines Vertrages Bonitätsanfragekontingente zu bestellen oder nachzubestellen. Jenes kann er/sie innerhalb des Kunden Log-in Bereiches vornehmen. Dabei gelten die Preise die bei Vertragsabschluss festgelegt wurden. Mit dem Abschicken des Bestell-/Nachbestellformulars innerhalb des Kunden Log-In Bereichs akzeptiert der Kunde erneut die AGB´s des AN und verpflichtet sich dadurch zur Zahlung des neu bestellten/nachbestellten Bonitätsanfragekontingents. Bei Bestellung/Nachbestellung von Bonitätsanfragekontingenten generiert das System eine Rechnung die für den Kunden innerhalb seines Log-In Bereiches angezeigt-, und sofort fällig wird. Sollte ein Kunde einmal bestellte Bonitätsanfragepakete nicht vollständig aufbrauchen, dann besteht keine Rückzahlungsverpflichtung seitens des AN.
11.2. Der Kunde hat die Möglichkeit bei Vertragsabschluss eine gewünschte Anzahlt von Bonitätsauskünften als Paket zu bestellen. Die bestellte Anzahl von Auskünften und der Preis pro Auskunft werden im Vertrag festgehalten. Die Anzahl der bestellten Auskünfte werden mit dem Preis pro Auskunft multipliziert und dem Kunden direkt nach Vertragsabschluss im vollem Umfang in Rechnung gestellt und ist sofort fällig. Sollte ein Kunde einmal bestellte Bonitätsanfragepakete nicht vollständig aufbrauchen, dann besteht keine Rückzahlungsverpflichtung seitens des AN.
12. Datentests
Der Kunde hat die Möglichkeit ein Testbonitätskontingent für einen gewissen Zeitraum zu bestellen um die Daten des AN zu einem bestimmten Testpreis zu testen. Dabei werden der Zeitumfang und der Preis für das Testkontingent innerhalb des Kundenvertrages bestimmt. Das Testkontingent ist in voller Höhe zu bezahlen. Sollte ein Kunde den Datentest vorzeitig abbrechen und nicht alle bestellten Auskünfte nutzen, dann besteht keine Rückzahlungspflicht seitens des AN.
13. Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltung
Die Abtretung der vertraglichen Ansprüche ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und der Aufrechnung ist nur möglich bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. Bei Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden besteht kein Anspruch des Kunden auf die Erstattung noch nicht verbrauchter Vorauszahlungen / Auskunftskontingente.
14. Erfüllungsort und Gerichtstand
14.1 Erfüllungsort ist Karlsruhe. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Karlsruhe, soweit es sich um Vollkaufleute handelt.
14.2 Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, unabhängig davon, ob der Auftraggeber einem anderen Recht unterliegt.
15. Schlußbestimmungen
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der gesamten AGB im übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien haben an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtlich zulässige und wirksame Bestimmung zu setzen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg soweit wie möglich zu erreichen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Inkasso Auftragsdienstleistung der Kredit-Control GmbH.
1. Auftragsumfang
1.1 Der Auftragnehmer Kredit-Control GmbH, Gritznerstr. 11, 76227 Karlsruhe, im folgenden AN genannt, übergibt Zug um Zug Inkassofälle an ein Inkasso Partnerunterunternehmen, welches wiederum das außergerichtliche Mahnverfahren sowie die Inkassotätigkeit in Vollmacht des Auftraggebers, im folgenden auch AG genannt, für unbestrittene und nicht ausgeklagte sowie auch für bereits titulierte Forderungen gegen Schuldner innerhalb Deutschlands übernimmt. Der AN verfügt selbst nicht über die erforderliche Inkassolizenz um Inkassofälle beizutreiben. Der AN tritt lediglich als Inkasso-Auftragsdienstleister in Erscheinung. Dabei gibt der AN selbst keinerlei Rechtsberatung. Das Inkasso-Partnerunternehmen des AN verfügt über alle erforderlichen Lizenzen und ist vollständiges Mitglied im Bund Deutscher Inkassounternehmen (BDI). Alle Inkassofälle werden ausschließlich von dem Inkasso-Partnerunternehmen des AN, im folgenden IPdAN genannt, abgewickelt/beigetrieben.
1.2. Der Inkassoauftrag beinhaltet die nachfolgenden Tätigkeiten des IPdAN, die in Art und Umfang der Ausführung dem IPdAN vorbehalten sind:

* EDV- gestützte Forderungskontoführung
* Übermittlung bonitätsrelevanter Informationen an Auskunfteien, soweit
dies datenschutzrechtlich möglich ist
* mindestens 2 Mahnschreiben
* ggfls. Besuch des Schuldners
* mehrfacher telefonischer Kontakt des Schuldners
* Einholung von öffentlich zugänglichen Informationen über den Schuldner
* Einholung von Auskünften aus speziellen Datenbanken
* Adressermittlung unbekannt verzogener Schuldner
* Einleitung von strafrechtlichen Maßnahmen in Betrugsfällen
* Durchführung des gerichtlichen automatisierten Mahnverfahrens
* Zwangsvollsteckungs-/Pfändungsmaßnahmen, die im Rahmen des RDG
Inkassounternehmen gestattet sind
* Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten

1.3. Die entsprechenden Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Schriftwechsel mit dem Schuldner sind in Kopie dem Auftragsformular (Inkassoauftrag) beizufügen. Im Rahmen der elektronischen Auftragserteilung sind diese Unterlagen erst nach Aufforderung des IPdAN vorzulegen.
2. Höhe der Inkassokosten
2.1 Bei dem Inkassoauftrag handelt es sich um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag. Die Inkasso-, Kontoführungskosten und Auslagen sind laut dem jeweils geltenden Tarif bei Auftragserteilung fällig. Sie werden dem Schuldner als Verzugsschaden des AG weiter belastet.
2.2 Wird zwischen dem Schuldner und dem AG ein Vergleich durch den IPdAN vermittelt, so kann der IPdAN Vergleichskosten laut geltendem Tarif berechnen. Diese erhöhen grundsätzlich die Gesamtforderung gegenüber dem Schuldner.
2.3 Bestrittene Forderungen darf der IPdAN nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht bearbeiten. Stellt sich während der Bearbeitung heraus, dass die Forderung bereits vor Auftragserteilung bestritten war, dieses durch den AG jedoch nicht mitgeteilt wurde, belastet der IPdAN dem AG eine Inkassokostenpauschale in Höhe von 5,00% der übergebenen Hauptforderung, mindestens 25,00 EUR, maximal 500,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.4 Im Falle der Zuwiderhandlung gemäß den Pflichten des AG (Punkt 9 der AGBs), insbesondere bei Verzicht oder Vergleichsabschluss durch den AG oder eines Dritten ohne Einwilligung des IPdAN, werden die Inkassokosten, berechnet nach dem Gesamtbetrag des Auftrages, fällig. Unberührt bleibt dadurch auch der Anspruch auf Ersatz der Auslagen.
3. Fälligkeit der Erfolgsprovision
3.1 Gläubigermahnspesen und Zinsen werden als Erfolgsprovision vom IPdAN nach erfolgter Schuldnerzahlung einbehalten. Ggfls. kann zudem ein prozentualer Anteil von der Hauptforderung als Erfolgsprovision vertraglich vereinbart werden.
3.2 Die Erfolgsprovision ist fällig, wenn der Schuldner die Forderung ganz oder zum Teil bezahlt, oder entsprechende Sicherheiten bestellt, Waren zurückgibt, Gutschriften erteilt, aufrechnet oder in sonstiger Weise dem Gläubiger einen Gegenwert verschafft.
3.3 Unmittelbare Leistungen des Schuldners oder eines Dritten an den AG in Geld- oder Sachwerten lassen den Provisionsanspruch vom IPdAN unberührt. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der Schuldner nach Ablauf der Kündigungsfrist Zahlungen leistet.
3.4 Im Falle der Zuwiderhandlung gemäß den Pflichten des AG (Punkt 10 der AGBs), insbesondere bei Verzicht oder Vergleichsabschluss durch den AG oder eines Dritten ohne Einwilligung des AN, wird die Erfolgsprovision, berechnet nach dem Gesamtbetrag des Auftrages, fällig.
4. Teilzahlungen, Vergleiche
Der IPdAN hat das Recht, dem Schuldner Teilzahlungen zu gestatten und Vergleichsvorschläge zu unterbreiten. Vergleiche kommen erst mit Zustimmung des AG zustande.
5. Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten
5.1 Zur Durchführung des gerichtlichen Klageverfahrens sowie Erinnerungsverfahren im Rahmen der Zwangsvollsteckung, die der IPdAN aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht durchführen darf, werden die Vertragsanwälte des IPdAN durch den AG beauftragt. Geht die Forderung nur zum Teil ein, wird der beigetriebene Betrag in erster Linie zur Deckung der entstandenen gesetzlichen Gebühren und Auslagen verwendet. Der beauftragte Rechtsanwalt ist berechtigt und verpflichtet, sämtlichen Schriftverkehr und die Abrechnungen ausschließlich über den IPdAN durchzuführen.
5.2 Eingehende Zahlungen oder Teilzahlungen werden von den Vertragsanwälten ausschließlich über den IPdAN ausgezahlt.
6. Verrechnung, Aufrechnung
6.1 Eingehende Zahlungen des Schuldner werden gem. § 367 BGB zuerst auf sämtliche Kosten (Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten, Detektei- sowie Behördenkosten etc.), dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die übergebene Hauptforderung verrechnet. Dabei entstehende Fremdgeldbeträge werden über ein internes Fremdgeldkonto abgewickelt, welches nicht verzinst wird. Dadurch hat der AG keinen Zinsanspruch gegen den IPdAN zwischen dem Eingang der Gelder auf dem Fremdgeldkonto und der Abrechnung und Überweisung/Auszahlung an ihn.
6.2 Sofern die Schuldnerzahlung(en) per Lastschrift oder/und Scheck erfolgt, wird die Abrechnung darin enthaltener Fremdgelder frühestens nach Ablauf der 6-wöchigen Widerspruchsfrist bzw. endgültigen Gutschrift auf dem Bankkonto des IPdAN erstellt.
6.3 Mit Auftragserteilung an den AN verzichtet der AG auf die Einrede der Verjährung bzgl. der Inkassokosten, Erfolgsprovision, verauslagter Fremdkosten sowie Rechtsanwaltskosten.
6.4 Die Forderung des AG aus Verzugsschaden (z. B. Inkassokosten, Zinsen, Gläubigermahnspesen etc.) gegen den Schuldner gilt mit Auftragserteilung soweit an den IPdAN abgetreten.
7. Kündigungsfristen und Beendigung des Auftrages
7.1 Jeder Inkassoauftrag kann vom AG nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des Quartals gekündigt werden. Sind gerichtliche Schritte oder Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet worden, Zahlungen vom Schuldner geleistet oder in Aussicht stehend, so ist die Kündigung erst nach Erstattung der entstandenen Kosten (Inkassokosten, Vergleichskosten, Erfolgsprovisionen, Auslagen) zulässig.
7.2 Erfolgen auf Anfragen des IPdAN in einem angemessenen Zeitraum keine Rückäußerungen des AG, kann der IPdAN den Auftrag abschließen und sämtliche entstandenen Kosten dem AG berechnen.
7.3 Die Tätigkeit des IPdAN endet mit der restlosen Befriedigung des AG für die Hauptforderung, die Zinsen und Kosten einschließlich der Kosten, die dem AN für seine Tätigkeit entstehen. Bei Uneinbringlichkeit der Forderung ist die Tätigkeit des IPdAN beendet, nachdem alle zumutbaren Realisierungsmöglichkeiten sachgerecht ausgeschöpft wurden.
8. Pflichten des IPdAN
8.1 Der IPdAN verpflichtet sich, die Übernahme eines jeden Inkassoauftrags des AG schriftlich bzw. über das online-System durch Vergabe eines Inkassoaktenzeichens zu bestätigen. Anderenfalls gilt der Auftrag nach Ablauf einer Frist von 10 Arbeitstagen als abgelehnt.
8.2 Der IPdAN wird die im Rahmen des Forderungseinzuges EDV-mäßig gespeicherten Daten und Unterlagen nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Datensicherung und den Bestimmungen des BDSG verarbeiten. Die mit dem Forderungseinzug befassten Mitarbeiter des IPdAN sind auf das Datengeheimnis gemäß BDSG verpflichtet.
8.3 Der IPdAN prüft bei Auftragsannahme, ob eine Interessenkollision vorliegt, wodurch die Übernahme des Auftrags abgelehnt werden muss. Dies ist dann der Fall, wenn der Schuldner der übergebenen Forderungsangelegenheit ein noch aktiver Kunde/Gläubiger des IPdAN ist.
8.4 Der IPdAN bewahrt die Akten abgeschlossener Aufträge nach Aktenabschluss 24 Monate lang auf, danach werden diese der Vernichtung zugeführt. Der AG wird von der Vernichtung vorher nicht informiert. Der IPdAN hat das Recht, zur Archivierung geeignete und zugelassene technische Hilfsmittel (optische Archivierung) einzusetzen.
9. Pflichten des AG
9.1 Der AG ist für den rechtlichen Bestand der zur Einziehung übertragenen Forderung verantwortlich und haftet für die Folgen unvollständiger oder falscher Angaben. Ferner versichert der AG, dass die Forderung fällig und der Schuldner im Verzug ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Inkassokosten und die Auslagen nicht als Verzugsschaden beim Schuldner geltend gemacht werden, so dass diese dem AG in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.
9.2 Zahlungen des Schuldners oder anderer Personen an den AG oder sonstige Vorkommnisse, die sich auf die Forderung beziehen, sind dem IPdAN bzw. dem mit der Sache beauftragten Rechtsanwalt sofort anzuzeigen. Durch Zuwiderhandlungen können dem Schuldner erhebliche Schäden entstehen. Eine Nichtbeachtung dieses Hinweises kann unnötige Kosten verursachen, die sich auch für den AG nachteilig auswirken können.
9.3 Während der Dauer des Auftrages darf die Forderung nicht vom AG selbst weiterbearbeitet und keiner anderen Stelle (Inkassobüro, Rechtsanwalt, Rechtsbeistand o. Ä.) zur Bearbeitung übergeben werden.
9.4 Bei Mitteilungen vom IPdAN ist der AG an die Diskretionspflicht gebunden und alle Mitteilungen über den Schuldner, auch über einen Drittschuldner, sind nur für den AG bestimmt. Er darf von solchen Mitteilungen Dritten keine Kenntnis geben und solche Mitteilungen auch nicht als Beweismittel in Prozessen verwenden. Zuwiderhandlungen verpflichten den AG zum Schadensersatz. Die schriftlichen Mitteilungen bleiben unveräußerliches Eigentum des IPdAN und sind auf Verlangen im Original nebst etwa gezogener Kopien zurückzugeben.
10. Haftung des IPdAN
10.1 Der IPdAN führt alle Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen durch und ist nicht für die Folgen irgendeiner Entscheidung haftbar, die aufgrund vom AG übermittelter Informationen getroffen wird. Die Durchführung aller Aufträge erfolgt unter Haftung ausschließlich für vorsätzliches Handeln bzw. grob fahrlässiges Verhalten. Für einfache Fahrlässigkeit besteht keine Haftung. Für Personen und Erfüllungsgehilfen, die mit der Durchführung der Aufträge befasst sind, haftet der IPdAN ausschließlich hinsichtlich seiner Sorgfalt in der Auswahl der Personen.
10.2 Etwaige Ansprüche der vorgenannten Art verjähren innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis des Haftungstatbestands.
10.3 Sollte trotz des vereinbarten Haftungsausschlusses bzw. der Haftungsbeschränkung insbesondere eine gesetzliche Haftung eintreten, ist diese auf einen Höchstbetrag von 250.000,00 EUR pro Haftungsfall, jedoch auf höchstens 1 Mio. EUR pro Kalenderjahr beschränkt.
11. Verjährungskontrolle
Die Verjährungskontrolle der vom AG an den IPdAN übergebenen Forderungen wird ausgeschlossen.
12. Besondere Vereinbarungen
Besondere Vereinbarungen (Nebenabreden), Änderungen oder Ergänzungen bedürfen für Ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere für den Verzicht auf die Schriftform. Telefongespräche sind unverbindlich und bedürfen schriftlicher Bestätigung.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des IPdAN sowie Zahlungen des AG ist der Geschäftssitz des IPdAN. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des IPdAN, soweit es sich um Vollkaufleute handelt.
13.2 Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, unabhängig davon, ob der AG einem anderen Recht unterliegt.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der gesamten AGB im übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien haben an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtlich zulässige und wirksame Bestimmung zu setzen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg soweit wie möglich zu erreichen.

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